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Led-Zusatzscheinwerfer

Autor Nachricht
Verfasst am: 18.12.11 15:58
82uJ
Themenersteller
Dabei seit: 25.06.2011
Beiträge: 60
Hallo allerseits.

Habe mit der Solstice 1101, einer absolut genialen Zusatzlampe vor allem jetzt in der Dunkelzeit sehr gute Erfahrung gemacht. 10 Watt, 900 Lumen!, wasserdichtes Alugehäuse, 0,8 A Stromverbrauch, etc. D.h, kann auf sie so gut wie nicht mehr verzichten, auch um selbst besser gesehen zu werden. Relativ tief am Sturzbügel montiert sogar der ideale Nebelscheinwerfer. Hab sie aber nur an, wenns auch notwendig ist.

Nun ja, sie ist ja nicht StVO zugelassen. Wahrscheinlich grade wegen ihres Leuchtvermögens bzw. Helligkeit. Jetzt gibt es aber in der Bewerbung folgenden Satz:
"Diese Scheinwerfer dürfen im Bereich der StVO nur als 'Arbeitsscheinwerfer' betrieben werden. Ein separater Schalter ist also unbedingt notwendig."

Na ja, "Arbeitsleuchten" haben ja viele strassenzugelassene Arbeitspferde, auch Fahrräder fahren immer öfter mit starken Led-Scheinwerfern. Die Frage ist, wäre das als Arbeitsleuchte nur auf Grund des zusätzlichen Schalters StVO-Konform? Also nicht im Zustand "an" im öff. Strassenverkehr "erwischen" lassen, aber sonst funktionsfähig montiert polizeikontrollensicher?

Zusatzfrage, wie siehts in anderen Ländern als D aus, z.B. in NL, Österreich, Italien?

Gruß,
H.-W.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.12.2011 um 16:04.]
Verfasst am: 18.12.11 16:16
Sebastian99
Dabei seit: 10.10.2011
Beiträge: 456
Für solche Fragen kann ich die Verkehrsrechtsberatung des ADACs empfehlen. Dort bekommt man als Mitglied immer recht schnell schlüssige Antworten. Meistens mit den entsprechenden Paragraphen etc gespickt.

Verfasst am: 18.12.11 17:30
Ralle
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 721
Ich kenne das nur so das alles an Beleuchtung ein E Zeichen haben muß.Arbeitsleuchten sollten natürlich einen zusätzlichen Schalter haben.Nur eine Transalp ist kein Arbeitsgerät wie ein Traktor oder Unimog der zu irgendwas dient.
Grüsse Ralle
Verfasst am: 18.12.11 18:20
ntvtom
Dabei seit: 27.06.2011
Beiträge: 96
Ein Scheinwerfer, der offensichtlich der Straßenausleuchtung nach vorne dient,
wird kaum als Arbeitsleute durchgehen.
Da müsstest du schon plausibel machen können, für welchen die Arbeitszweck das
Moped eingesetzt werden soll.
(z.B. einen Frontlader dran bauen.....)



NTV 650 205.000 km
Transalp 700 27.000 km
Verfasst am: 19.12.11 02:46
82uJ
Themenersteller
Dabei seit: 25.06.2011
Beiträge: 60
Ich mach mir dann 'n kleines Schäufelchen dran, sag im Winter, das wär 'ne Schneeräum-PD10, in den anderen Jahreszeiten, das wär 'ne Ackerfurch- und Erntehelfer-PD10, und warte auf den Gegenbeweis.icon_biggrin.gif

Danke für Eure Antwortenicon_wink.gif

Gruß,
H.-W.
Verfasst am: 19.12.11 13:11
Sebastian99
Dabei seit: 10.10.2011
Beiträge: 456
Gem. § 49a Abs. 1 StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich daher, dass allein die Ausrüstung entgegen der Vorschrift einen Verstoß darstellt. Eine Nutzung im Einzelfall ist nicht notwendig, da lichttechnische Einrichtungen ihre Eigenschaft nicht durch Abtrennung vom Stromkreis verlieren (vgl. Hentschel § 49a StVZO Rn. 5).

Dem entnehme ich mal, dass es an und für sich egal ist ob die Leuchte an ist oder nicht. Wenn sie an ist wirds wohl eher auffallen, aber wenns auffällt sollte es für die Strafe unerheblich sein ob an oder aus.
Und ein Motorrad wird sich wohl unmöglich als Arbeitsmaschine deklarieren lassenicon_wink.gif

[Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.12.2011 um 13:13.]

Verfasst am: 19.12.11 14:48
FrankS
Dabei seit: 23.07.2011
Beiträge: 143
Hallo zusammen,

Gemäß Wikipedia können Mopeds übrigens keine Arbeitsmaschinen sein, von daher gilt da die Ausrede mit dem "Arbeitslicht" auch nicht wirklich.

Was ich allerdings auch definitiv mal testen würde, wenn ich mit 2x900 Lumen durch die Nacht beame, ob und wie ggf. diese Scheinwerfer den Gegenverkehr blenden. Da würde ich wirklich mal einen Kumpel oder die Freundin mit dem Auto mir entgegen kommen lassen, damit die mir nacher sagen, ob das sehr stört.

Weil: Wenn man da in heimischen Gefilden bald als "Mr. Beamer" verschrieen ist, dann dürfte auch irgendwann mal daheim die Rennleitung auftauchen und sich das Moped genauer ansehen. Und unter den o.s. Aspekten (Arbeitslicht am Moped - Ja, nee, ist klar) dürfts dann Geld kosten.

Solong,
Gruß Frank
P.S: 900 Lumen ist ne Menge Holz, wenn man bedenkt, das selbst starke LED-Taschenlampen wie eine P14 von Zweibrueder.de "nur" 210 Lumen haben...
Verfasst am: 19.12.11 15:31
Sebastian99
Dabei seit: 10.10.2011
Beiträge: 456
900Lumen blenden wohl besser als jedes Fernlichticon_wink.gif

[Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.12.2011 um 15:31.]

Verfasst am: 19.12.11 17:23
82uJ
Themenersteller
Dabei seit: 25.06.2011
Beiträge: 60
Also jetzt bitte wieder runter kommen. Erstens, wenns nicht erlaubt ist, gibts auch keine Ausreden. Insofern war das vorläufige Fazit gerade auch nicht ganz so ernst gemeint, nachdem die Frage mit dem Arbeitsgerät geklärt war.

Keine Angst vor den 900 Lumen. Ich glaube, dass ein vernünftiges modernes und zugelassenes Fernlicht an modernen PKW's wohl mehr als 900 Lumen bringt. Es kommt wohl eher darauf an, wohin es Scheint. Auf den Boden, oder in die Augen, ist es eher diffus, oder gebündelt.

Das Licht dieses "einen" Zusatzlichtes ist kein sog. "Thrower", wie es unter den starken Led-Handlampen gang und gäbe ist, sondern strahlt das Licht wie ein standard Nebelscheinwerfer.

Geblendet habe ich mit meiner Einstellung noch keinen damit bei verschiedenen Tests mit im Auto ggü. sitzenden mir bekannten Personen. Ein Fernlicht unangebracht benutzt blendet da eher.

Damit ist es immer noch nicht "erlaubt", das ist mir klar. Und jetzt frag mich bitte keiner, warum ich es trotzdem dran habe...

;-)

Gruß,
H.-W.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.12.2011 um 17:24.]
Verfasst am: 19.12.11 17:51
SirDagen
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 52
Hallo 82uJ,

schöner Tipp. ich suche auch nach Scheinwerfern. Welches Modell würdest du denn nehmen? Welche Gradzahl?

Grüße

LG,
SD

1. Transalp XL600V PD06, Bj. 96
2. Suzuki DR 350, Bj. 92