Arten von Reifenfreigaben
Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
- Teilegutachten
- wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
- Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
- Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig
- bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
- Mustergutachten/Prüfberichte
- Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
- es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
- in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
- in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
- anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:
Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz.
Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen,
die meisten jedoch nicht.
Wichtiger Hinweis:
Wer bislang die Fa. Continental um Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
ersucht hat, hat unter der Bezeichnung "Freigabe" bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Schriftstücke erhalten, wie wir sie hier nunmehr unter der neuen Rubrik "weitere Dokumente für
RD10 bzw. RD11" weiterhin zum Download bereithalten.
Auf mehrfache Nachfrage räumt Continental aktuell ein, daß es sich bei diesen Dokumenten
keineswegs um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Reifenherstellers" gemäß obiger Liste
handelt sondern vielmehr um (Zitat) technische Bescheinigungen, dass es unsererseits keine
technischen Bedenken gibt den Reifen auf diesem Motorrad zu fahren. Trotzdem muß
das ganze beim Tüv vorgeführt und eingetragen werden. (Zitatende)!
Wer also einen Reifen bislang nur aufgrund dieser Dokumente einsetzt, sollte diesen
dringend eintragen lassen!
RD10 (2000-2001): Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBBs), Gutachten, Briefkopien und weitere Dokumente:
Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
Erweitert die zugelassenen Reifen auf Avon Distanzia AM43/44, Bridgestone Trialwing 47G/48G, Dunlop Trailmax,
Metzeler Tourance und Pirelli MT60 in den genannten Dimensionen.
Für den Metzeler Tourance gilt die Freigabe jedoch erst ab einer bestimmten DOT-Nummer:
Die DOT-Nummern kennzeichnen das Herstellungsdatum des Reifens:
DOT 0500 = 5. KW 2000 (Tourance Front), DOT 1801 = 18. KW 2001 (Tourance). Die Reifen dürfen also nicht
vor diesem Datum hergestellt worden sein!
Gibt die Verwendung des K60 und K69/K74 in den Dimensionen 90/90-21 54T/S (vorne) und 120/90-17 68T (hinten) frei.
Danke an Frank Kaulbarsch:
Michelin gibt die Verwendung des Anakee für die RD10-Modelle frei. Dies allerdings
leider nur in den Standard-Dimensionen 90/90-21 und 120/90-17, so daß 130er Hinterradreifen
und damit auch die radialen Hinterradreifen auf der RD10 weiterhin ohne Einzelabnahme nicht
verwendet werden dürfen. :-/
Gibt die Verwendung der Diagonal-/Radialreifenkombination Pirelli MT90 Front ST/MT90 ST
in den genannten Größen frei.
Gutachten:
Freigabe zur Abnahme / zum Eintrag des K68/K64, K76, K60 und K69/74 in den Dimensionen 90/90-21 (vorne) und 130/80-17 (hinten).
Freigabe zur Abnahme / zum Eintrag des K60 in den Dimensionen 90/90-21 54T (vorne) und 140/80-17 69H (hinten).
Briefkopien:
In diesen beiden Briefen wurde sowohl die Markenbindung ausgetragen als auch die Reifen-Dimensionen
auf 130/80-17 und 130/80R17 (jeweils hinten) erweitert.
Eingetragen von: TÜV Baden-Württemberg bzw. TÜV Rheinland.
Danke an Marco Franzen:
Und noch ein Brief, in dem die Reifenmarkenbindung gestrichen und die Verwendung
von Hinterradreifen der Dimensionen 130/80-17 und 130/80R17 freigegeben wird.
Eingetragen von: TÜV Rheinland
Dankeschön an Stefan Giese und Burkhard Weigl:
Zwei weitere Briefe, in denen die Reifenmarkenbindung gestrichen und die Verwendung
von Hinterradreifen der Dimensionen 130/80-17 und 130/80R17 freigegeben wird.
Eingetragen von: TÜV Nord
Und ein weiteres Merci ergeht an Helmut Zils:
Auch hier gibt's einen Brief, in dem die Reifenmarkenbindung gestrichen und die Verwendung
von Hinterradreifen der Dimensionen 130/80-17 und 130/80R17 freigegeben wird, dies allerdings
mit dem Hinweis "F.BEIWAGENBETR.NICHT GEPRUEFT" ;-)!
Eingetragen von: TÜV Rheinland, Regionalbereich Mitte-West
Weitere Briefkopien sind willkommen!
weitere Dokumente:
In dieser Rubrik nennen wir weitere Dokumente, die bei der Eintragung von
Reifen eventuell hilfreich sein können:
Technische Bescheinigung von Continental: Seitens Continentals bestehen keine
technischen Bedenken gegen den Einsatz der Continental TKC80 und CC160 Enduro Pro in
den genannten Dimensionen.
Technische Bescheinigung von Continental: Seitens Continentals bestehen keine
technischen Bedenken gegen den Einsatz des Continental ContiEscape in den genannten
Dimensionen.
RD11 (2002-2007): Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBBs), Gutachten, Briefkopien und weitere Dokumente:
Freigaben, Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
Erweitert die zugelassenen Reifen auf Avon Distanzia AM43/44, Bridgestone Trialwing 47G/48G, Dunlop Trailmax,
Metzeler Tourance und Pirelli MT60 in den genannten Dimensionen.
Für den Metzeler Tourance gilt die Freigabe jedoch erst ab einer bestimmten DOT-Nummer:
Die DOT-Nummern kennzeichnen das Herstellungsdatum des Reifens:
DOT 0500 = 5. KW 2000 (Tourance Front), DOT 1801 = 18. KW 2001 (Tourance). Die Reifen dürfen also nicht
vor diesem Datum hergestellt worden sein!
Gibt die Verwendung des K60 und K69/K74 in den Dimensionen 90/90-21 (vorne) und 120/90-17 (hinten) frei.
Michelin gibt die Verwendung des Anakee für die RD11-Modelle frei. Dies allerdings
leider nur in den Standard-Dimensionen 90/90-21 und 120/90-17, so daß 130er Hinterradreifen
und damit auch die radialen Hinterradreifen auf der RD11 weiterhin ohne Einzelabnahme nicht
verwendet werden dürfen. :-/
Gibt die Verwendung der Diagonal-/Radialreifenkombination Pirelli MT90 Front ST/MT90 ST
in den genannten Größen frei.
Gutachten:
Freigabe zur Abnahme / zum Eintrag des K68/K64, K76, K60 und K69/K74 in den Dimensionen 90/90-21 (vorne) und 130/80-17 (hinten).
Freigabe zur Abnahme / zum Eintrag des K60 in den Dimensionen 90/90-21 54T (vorne) und 140/80-17 69H (hinten).
Briefkopien:
Danke an Ralf Koch:
In diesem Brief wurden sowohl die Markenbindungen ausgetragen als auch die Reifen-Dimensionen
auf 130/80-17 und 130/80R17 (jeweils hinten) erweitert.
Eingetragen von: TÜH (Technische Überwachung Hessen)
Weitere Briefkopien sind willkommen!
weitere Dokumente:
In dieser Rubrik nennen wir weitere Dokumente, die bei der Eintragung von
Reifen eventuell hilfreich sein können:
Technische Bescheinigung von Continental: Seitens Continentals bestehen keine
technischen Bedenken gegen den Einsatz des Continental TKC80 in den genannten Dimensionen.
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