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Für echte Biker: Ende der Winterreifenpflicht in Deutschland
Autor | Nachricht |
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Verfasst am: 14.12.16 13:34
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ta-rider
Themenersteller
Dabei seit: 23.09.2011
Beiträge: 726
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http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-gesetzeslage-fuer-winterreifen-bei-motorraedern.804146.html [Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.12.2016 um 13:34.] |
Verfasst am: 14.12.16 13:41
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Michael1972
Dabei seit: 24.06.2011
Beiträge: 6681
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einerseits gut dass wenn das gekippt wird, man selber entscheiden kann ob man welche montiert oder nicht, andererseits schlecht, da dann sicherlich der Druck auf die Hersteller geringer wird, Winterreifen die im Winter absolut sinnvoll sind, in passenden benötigten Grössen herzustellen |
Verfasst am: 15.12.16 11:24
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ATransXL
Dabei seit: 10.03.2015
Beiträge: 644
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"Michael1972" schrieb: andererseits schlecht, da dann sicherlich der Druck auf die Hersteller geringer wird, Winterreifen die im Winter absolut sinnvoll sind, in passenden benötigten Grössen herzustellen Wie lange gibt es schon die Winterreifenpflicht? Wieviele Winterreifen für Motorräder gibt es? Sooo stark scheint der Druck bisher nicht gewesen zu sein ... |
Verfasst am: 15.12.16 12:24
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Angelika
Dabei seit: 03.07.2011
Beiträge: 1077
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"ATransXL" schrieb: Sooo stark scheint der Druck bisher nicht gewesen zu sein ... Zumal es in Österreich die Winterreifenpflicht für Einspurige gar nicht gibt. ![]() Österreichische Bikerin seit 1989, ca. 480.000km Fahrspass, davon seit 175.000 pannenfreie km mit tasmaniangrüner TA600, PD10, Bj. 99.
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Verfasst am: 15.12.16 12:55
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Tom77
Dabei seit: 15.12.2016
Beiträge: 2
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Wobei sich so ein paar Winterreifen von Heidenau sich bei minus Temperaturen nicht schlecht machen. Vorallem wenn es noch nass ist.... |
Verfasst am: 23.12.16 19:49
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roktan
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 30
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Hoi wenn ich das Bundesrat Drucksache 771/16 15.12.16 Vk - In - R Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur richtig lese gilt die situative Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge nicht. Seite 14 Begründung A. Allgemeiner Teil I. Anlass Ziel Mit der vorliegenden Verordnung sollen die technischen Anforderungen an Winterreifen und die Fahrradbeleuchtung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Straßenver- kehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) im Sinne des Verbrauchers und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geändert werden. II. Inhalt der Regelung Die bereits geltende situative Winterreifenpflicht mit der Festlegung, dass bei winterlichen Wet- terverhältnissen entsprechende Winterreifen verwendet werden müssen, wird weiterhin in § 2 Absatz 3a StVO geregelt. Einspurige Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder, Krafträder etc.) sowie motorisierte Krankenfahrstühle und Stapler werden von der situativen Winterreifenpflicht ausge- nommen. links Gruß |