Arten von Reifenfreigaben

Freigabetypen

Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
  3. Teilegutachten
    • wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße
    • Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
    • Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig
    • bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
  4. Mustergutachten/Prüfberichte
    • Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
    • es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
    • in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
    • in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
    • anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:

Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.

Reifen-Eintragungen, Freigaben, UBBs, Gutachten und Briefkopien für die Honda Transalp XL600V (PD06/PD10)

Wer kennt den Ärger nicht, alle möglichen Reifen sind eingetragen, aber genau der Reifen, der für Deinen Einsatzzweck geeignet ist, darf nicht aufgezogen werden.
Glücklich sind die, die eine Transalp bis einschließlich Baujahr 1995 haben: dort sind nur die die Dimensionen eingetragen und man hat noch eine reichliche Auswahl an Möglichkeiten.
Die Alper, die eine Transalp des Bj. 1996 haben, sind schon etwas gekniffen, weil diese Modelle nämlich eine Markenbindung haben, obwohl sie auch eine PD06 ist.

Dazu ein Zitat der Delticom AG vom 25.01.2011:

"Wenn die gewünschte Reifengröße in Eurem Fahrzeugschein oder Eurer ABE eingetragen ist, benötigt Ihr keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. 

Sofern keine Eintragung vorhanden ist, erhaltet Ihr die UBB von Eurem Fahrzeughersteller bzw. findet sie hier auf der Seite als pdf Download.  

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten."

Aber:

Für die PD06er-Modelle bis einschließlich 1996 gibt es eine kostenlose Freigabe von Honda, mit der alle Reifen der Dimensionen 90/90-21 54S (vorn) und 130/80-17 65S (hinten) zugelassen sind!
Gleichzeitig sind mit diesem Dokument die Reifen Metzeler Enduro 4, Michelin T66 und Bridgestone TW101/152 in der Kombination "Hinterradreifen in Radialbauweise (Gürtelreifen) und Vorderradreifen in Diagonalbauweise" freigegeben.

Wichtiger Hinweis:

Wer bislang die Fa. Continental um Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen ersucht hat, hat unter der Bezeichnung "Freigabe" bzw. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Schriftstücke erhalten, wie wir sie hier nunmehr unter der neuen Rubrik "weitere Dokumente für PD06 bzw. PD10" weiterhin zum Download bereithalten:

Auf aktuelle Nachfrage räumt Continental ein, daß es sich bei diesen Dokumenten keineswegs um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) des Reifenherstellers" gemäß obiger Liste handelt sondern vielmehr um (Zitat) technische Bescheinigungen, dass es unsererseits keine technischen Bedenken gibt den Reifen auf diesem Motorrad zu fahren. Trotzdem muß das ganze beim Tüv vorgeführt und eingetragen werden. (Zitatende)!

Wer also einen Reifen bislang nur aufgrund dieser Dokumente einsetzt, sollte diesen dringend eintragen lassen!